Die Frage der Wirksamkeit der Strafjustiz zur Vorbeugung von Missbrauch bei der Nominierung von Abgeordneten in der Zwischenkriegszeit
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2023-4p15Abstract
In unserer Studie untersuchen wir, warum das Strafrecht bei der Vorbeugung von Missbräuchen im Zusammenhang mit der Nominierung von Abgeordneten – Aufstellung von Kandidaten – in der Horthy-Ära nicht funktionieren konnte. Zu diesem Zweck stellen wir zunächst die relevanten Straftatbestände des Wahlgesetzes von 1925 vor (auch unter Berücksichtigung der späteren Gesetzgebung von 1938) und wenden uns dann den verfahrensrechtlichen Fragen in Bezug auf ihre Anwendung zu. Schließlich legen wir unsere Ansichten darüber dar, was die eigentliche Achillesferse des von uns untersuchten Problems ist. Wir haben uns bei der Abfassung ausschließlich auf zeitgenössische Quellen gestützt: auf Werke zeitgenössischer Experten für öffentliches Recht und Strafrecht, von Richtern mit ausgezeichneten Kenntnissen der Rechtsprechung und auf Tagebücher der Abgeordnetenkammer.