Muster und nationale Besonderheiten in den ungarischen Rechtsvorschriften über gefährdete Kinder aus der Zeit des Dualismus

Autor/innen

  • Enikő Kovács-Szépvölgyi Széchenyi István Egyetem, Deák Ferenc Állam- és Jogtudományi Kar, Modern Technológiai és Kiberbiztonsági Jogi Tanszék https://orcid.org/0000-0002-6511-4880

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2025-1p57

Abstract

Diese Studie bietet einen Überblick über die Entstehung und Entwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz gefährdeter Kinder in Ungarn während der Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie im Kontext der europäischen Rechtsentwicklung. Nach dem Ausgleich von 1867 erforderte der wirksame Schutz von Kindern staatliche Maßnahmen. Als souveräne Instanz war der Staat im Rahmen des öffentlichen Rechts berechtigt, in das Eltern-Kind-Verhältnis einzugreifen und Kinder aus Umgebungen zu entfernen, die ihrer moralischen, körperlichen oder geistigen Entwicklung schadeten. Die rechtliche Grundlage solcher Eingriffe bildeten modernisierte verwaltungs- und strafrechtliche Vorschriften. Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern – und im weiteren Sinne weltweit – erkannte auch Ungarn nach dem Ausgleich die Bedeutung der Fürsorge für Kinder und die schwerwiegenden Folgen ihrer Vernachlässigung. Der Staat griff das Thema gefährdeter Kinder im Rahmen der administrativen und justiziellen Kinder- und Jugendhilfe auf. Im Zuge der Modernisierung orientierte sich der ungarische Gesetzgeber an ausländischen Vorbildern, die eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung nationaler Lösungen spielten. Zugleich spielten auch ungarische Rechtstraditionen eine bedeutende Rolle und wurden nicht außer Acht gelassen.

Autor/innen-Biografie

Enikő Kovács-Szépvölgyi, Széchenyi István Egyetem, Deák Ferenc Állam- és Jogtudományi Kar, Modern Technológiai és Kiberbiztonsági Jogi Tanszék

Kovács-Szépvölgyi Enikő tanársegéd

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Veröffentlicht

2025-09-02