Modalitäten und staatsrechtlichen Fragen in den Reformverhandlungen betreff end der Konsulargerichtsbarkeit von Österreich–Ungarn, 1891–1897
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-1p39Abstract
Die Konsulargerichtsbarkeit war eine spezielle Institution nicht nur bloß im Raum der internationalen Beziehungen, sondern auch in dem vertrackten Rechtssystem der dualistischen Österreichisch–Ungarischen Monarchie. Obwohl mit den Ausgleichsgesetzen von 1867 die gemeinsamen und dualistischen Angelegenheiten zwischen Österreich und Ungarn grundsätzlich einstimmig geregelt worden sind, ist eine gesetzliche Regelung für die Konsulargerichtsbarkeit nicht stattgefunden. Die tatsächlich bestehende Praxis hat erst mit der Reform von 1891 eine gesetzliche Lösung gefunden, und die Apellfunktionen hat eine in Konstantinopel errichtete Konsularobergericht von den österreichischen Landesgerichten übernommen. Von ungarischer Seite waren die Reformverhandlungen hoch von Bedeutung da die Frage der Konsulargerichtsbarkeit in einer Verbindung sowohl mit dem gemeinsamen auswärtigen Organismus als auch der Justizsouverenität war. Der Aufsatz erzielt die Verhandlungsmodalitäten und staatsrechtlichen Fragen zwischen den österreichischen und ungarischen Ministerien im Zeitraum 1891 und 1898 zu behandeln. Daneben ein Fokus richtet sich auf die Frage wie die ungarische Regierung seine Interessen in einer Frage realisieren konnte, die zwischen den Reichshälften vertragsartig geregelt werden musste.