Der Entwurf des Strafgesetzbuches 1843 und die Heilkunst

Autor/innen

  • György Juhász

Abstract

Abweichend von anderen Rechtsbereichen verfügt das Recht der ärztlichen Verantwortung über keine lange Vergangenheit, das mit dem Umstand zu erklären ist, dass sich der ärztliche Beruf in Ungarn erst verhältnismäßig spät ausgebildet hat. Im Entwurf des Strafgesetzbuches 1843 erschien der Umstand unter den Normen der Tötung und der Körperverletzung, wenn der Arzt dem von ihm behandelten Kranken eine schwere Körperverletzung verursachte oder der Kranke innerhalb dreißig Tage nach der Behandlung ums Leben kam, dann hätte der Arzt im Falle fahrlässigen Verhaltens strafrechtliche Verantwortung getragen. Nach der Niederlage des Freiheitskampfes setzte die damalige neuabsolutistische Führung im Jahre 1852 das österreichische Strafgesetzbuch in Kraft. Das Strafgesetz stellte die Verursacher von Schädigungen nicht als eigenständigen Tatbestand sondern als eine angesehene Form der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Falle einer pfl ichtwidrigen Unvorsichtigkeit unter Strafe. Tivadar Pauler nominierte in seinem Lehrbuch in Verbindung mit der Analyse des Mordes, unter den zulässigen Handlungen mit Todesfolge, d.h. als Strafausschließungsgrund, wenn die Leibesfrucht in Lebensgefahr zur Rettung der werdenden Mutter vom Arzt, Wundarzt oder Geburtshelfer ausgelöscht wird.

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Veröffentlicht

2024-09-16