Die praktischen Erfahrungen der Vermögensverwaltungen der Gemeinden im Komitat Csanád nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 22 von 1886
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-4p49Abstract
Das Gesetz Nr. 22 von 1886 hat für die Gemeinden die kommunale Autonomie und die Entscheidung in ihren inneren Angelegenheiten gegeben. Das Munizipium hat das Aufsichtsrecht der Gemeinden ausgeübt, wofür das Gesetz viele Instrumente anboten hat. Die Anwendung in der Praxis hat jedoch auf dem Munizipium überlassen geworden.
Ich habe im meinen Beitrag die Vermögensverwaltung der Gemeinden des Komitats Csanád untersucht, wo strenge
Rechtsnorm hätte eingehalten werden sollen.
Neben der Verarbeitung relevanter Fachliteratur, einschließlich der Wirtschatftswerke der zeitgenössischen Autoren, ich habe Archivsquellen verarbeitet. Die Archivrecherche habe ich im Archiv in Makó durchgeführt. Ich hätte gerne eine Antwort auf die Frage, ob das Munizipium auf die Gestaltung der Aufsicht hätte Einfluss nehmen gekonnt, oder ob er nur als ausführendes Organ der Regierung angesehen werden könnte. Ich suche auch eine Antwort auf die Frage, wie stark die Kontrolle zwischen den Gemeinden und dem Munizipium war und inwieweit die Gemeinden verwaltungsmäßig unabhängig waren..