Das geheimnisvollste rechtswidrige Organ des Kádár-Regimes

Autor/innen

  • Tibor Zinner Kúria

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-4p24

Abstract

In der manuellen Kontrolle der Gerichte, in der Beschneidung ihrer richterlichen Unabhängigkeit bei der Verhängung von Todesurteilen in politisch motivierten Strafsachen ist der 4. November 1956 keine Zäsur in der Geschichte der Herrschaft von Rákosi und später Kádár. Kádár, einer der Führer der MDP und später der Führer der MSZMP, wurde Mitglied des fünfköpfigen „Delegierten Ausschusses“, einer illegalen Machtgruppe, die am 9. Juni 1949 zu Beginn der Rajk-Brankov-Ermittlungen eingesetzt wurde. Sie wurden ermächtigt, „in Zukunft im Namen des Zentralen Exekutivkomitees alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Feind, der unsere Partei unterwandert hat, aufzuspüren und zu beseitigen“. In jedem Fall konnten sie die künftigen Aufgaben durch Entscheidungen im Voraus festlegen. Es wurde eine Tradition in der Welt des bestehenden Sozialismus geschaffen. Aus Archivquellen geht hervor, dass der Koordinierungsausschuss auf einem Parteibeschluss aus dem Jahr 1957 beruhte, seine Position konnte jedoch bei der Umsetzung nicht geltend gemacht werden. Ihm gehörten an: der für den administrativen Bereich zuständige Sekretär des Zentralkomitees, der Leiter der Verwaltungsabteilung des Zentralkomitees, der Innenminister, der Justizminister, der Generalstaatsanwalt und der Präsident des Obersten Gerichts. In politischen Strafsachen ist die ununterbrochene Praxis der „Konsultation“ vor Urteilen der zweiten Instanz im Frühjahr 1957, den blutigsten Jahren der Kádár-Repression, ein Beweis dafür. Ein geheimes Gremium, das sich aus hochrangigen Partei- und Justizführern zusammensetzte, hatte die Befugnis, mittels eines vorläufigen Gutachtens die härtesten Urteile gegen die „Blutrichter“ und Volksrichter zu verhängen.

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Veröffentlicht

2023-11-24

Ausgabe

Rubrik

Tanulmány