Der „Ort“ des Armenwesens in den Munizipalen in Zeiten des Dualismus

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2024-3p42

Abstract

Die Studie gibt einen Überblick über das Armenwesen in Ungarn während der Zeit des Dualismus (1867–1918). Die Studie untersucht das Thema in erster Linie in einem symbolischen Ansatz: sie konzentriert sich auf die architektonische Gestaltung der Verwaltungsgebäude der sog. Städte mit Munizipalrecht und zielt darauf ab, den „Ort“, die Situation und die Wahrnehmung des Armenwesens des Zeitraums zu zeigen.

Die in der Studie vorgestellten architektonischen Beispiele und einige zitierte Presseberichte sowie die Erkenntnisse aus der Fachliteratur zeigen, dass Armenwesen nicht die wichtigste lokale Aufgabe war. Infolge gesetzlicher Bestimmungen wurde es der privaten Wohltätigkeit untergeordnet, und entscheidend war nicht die Zuständigkeit des Staates, sondern die Verantwortung der Gemeinden, die sog. „Wohnsitzgemeinden“. Gleichzeitig war es jedoch keine Priorität für die lokale Verwaltung, wie die Unterbringung der Verwaltung zeigt: die Zuordnung zu einem Hauptmannsbüro, das den Ansatz der Strafverfolgung verstärkt, die Zuweisung von Büroaufgaben an einen oder zwei Armenwesensbeamte, die beengten Platzverhältnisse in den Rathäusern, die Platzierung in dem Hinter- und Seitenflügel und die schwierige Zugänglichkeit.

Autor/innen-Biografie

Zoltán Megyeri-Pálffi, HUN-REN–ELTE Jogtörténeti Kutatócsoport; Eötvös Loránd Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar

Megyeri-Pálffi Zoltán PhD, tudományos munkatárs; adjunktus

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Veröffentlicht

2025-06-17