Im Rahmen unserer Untersuchung werden die Geschichte der ungarischen Versicherungsaufsicht, ihre Funktionen, ihr Umfang, ihre Arten und die Palette der möglichen Maßnahmen vom Regimewechsel bis zum heutigen Tag erörtert. Nachdem Regimewechsel (1990), im J

Autor/innen

  • Valéria Széplaky
  • László Vértesy

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-1p45

Abstract

Im Rahmen unserer Untersuchung werden die Geschichte der ungarischen Versicherungsaufsicht, ihre Funktionen, ihr Umfang, ihre Arten und die Palette der möglichen Maßnahmen vom Regimewechsel bis zum heutigen Tag erörtert. Nachdem Regimewechsel (1990), im Jahr 1999 wurde das separate Integrationsmodell eingeführt und die Ungarische Finanzaufsichtsbehörde eingerichtet. In der Zwischenzeit (1990–2000) wurden ihre Aufgaben erweitert. Die Weltfi nanzkrise hat die Rolle der Aufsichtsbehörde weiter gestärkt, und als autonome Regulierungsbehörde wurde sie von der Regierung unabhängig; ihr Vorsitzender erhielt die Befugnis, Verordnungen zu erlassen. Nach der fünften Änderung des Grundgesetzes ist die Magyar Nemzeti Bank (Ungarische Nationalbank) seit 2013 im Zuge der vollständigen Integration neben ihren geldpolitischen Aufgaben auch für die makro- und mikroprudenzielle Aufsicht über alle Finanzbranchen, einschließlich des Versicherungsmarktes, zuständig. Heutzutage müssen insbesondere die europäische Regulierung und Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen und grenzüberschreitenden Dienstleistungen überdacht werden, da Regulierungsarbitrage die häufi gste Ursache für Zweigniederlassungen ist. Es ist notwendig, ein gemeinsames Qualitätsniveau der nationalen Aufsicht in der EU zu schaff en (die ungarische integrierte Aufsichtsstruktur könnte in dieser Hinsicht ein Vorbild sein), die formellen und informellen Krisenmanagementmechanismen zu stärken und eine Reform der bestehenden Regulierung im Interesse der Produktstandardisierung anzustreben.

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Veröffentlicht

2024-10-15