Kompetenz und Struktur des erzbischöfl ichen Gerichts zu Köln im Mittelalter
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-1p1Abstract
Die Entwicklung der kirchlichen Gerichtsbarkeit im deutsch–römischen Reich hat einen neuen Schwung infolge der Konstitutionen von IV. Laterankonzil (1215) erhalten. Der Schwerpunkt lag auf der Professionalisierung der Rechtspfl ege aufgrund des gelehrten Rechts in der Praxis. Der vorliegende Beitrag fasst die wichtigsten Elemente der strukturellen Modernisierung der Gerichtsinstanzen in der Erzdiözese Köln zur Zeit des Mittelalters zusammen. Es sind die wichtigsten, tatsächlich geübten Kompetenzen des erzbischöfl ichen Gerichts vorgestellt, d h. Strafrecht, Ehesachen, Verwaltung und Urkundenbesiegelung. Es wird im Aufsatz weiterhin die Entwicklung des kanonischen Prozessrechts, bzw. dessen Reformen in der Gerichtspraxis ausführlich dargestellt.
Die einzelnen Amtsträger das Offi zialat werden ausführlich vorgestellt. So vor allem der Richter (offi cialis) selbst, der als gelehrter Jurist, in der Regel sogar doctor legum und/oder decretorum die ganze Gerichtsapparat geleitet hat. Viele von ihnen sind namentlich bekannt. Zu der Gerichtspersonal in Köln gehörten weiterhin: Siegler, Assessoren, Advokaten, Prokuratoren, Notaren (unter denen notarii publici), sog. audienciarii und Gerichtsbote. Alle haben eigene Kompetenzen und sich ihre Aufgaben von Zeit zu Zeit vermehrt.
Da das Erzbistum von Köln ein kirchliches Land, ja sogar ein Wahlfürstentum war, hatte vielen Konfl ikten mit weltlichen Mächten, so mit den Städten wie auch Landesherren.