A képviselőjelölési rendszer az 1930-as évek választójogi tervezeteiben
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-2p13Abstract
Der charakteristischste Premierminister der 1930er-Jahre war Gyula Gömbös, dessen autoritäre Ambitionen Horthy selbst bekämpfte, der ihn nur wegen seiner tödlichen Krankheit nicht entließ. Ein Satz seines 95 Punkte umfassenden Nationalen Arbeitsplans, seines Regierungsprogramms – das von seinen Kritikern als „Traumbuch“ verspottet wurde – lautet: „Wir halten es für notwendig, das Wahlrecht auf der Grundlage des Prinzips der Geheimhaltung zu reformieren, aber bei weitestgehender Wahrung der großen nationalen Interessen.“ Obwohl Gömbös 1936 verstarb, behielt sein Nachfolger Kálmán Darányi die Wahlrechtsreform weiter auf der Tagesordnung. Noch im selben Jahr wurde eine Enquete über das Wahlrecht abgehalten, auf die wir in unserer Studie eingehen werden, und 1937 kam eine Novelle des Wahlrechts zustande.
Es ist daher kaum verwunderlich, dass es in den 1930erJahren eine Vielzahl von Schriften, Ideen und Kritiken zum Wahlrecht gab. Aus der äußerst umfangreichen Memoirenliteratur mussten wir eine Auswahl treff en, so dass wir hier nur auf vier Autoren – darunter auf eine gesellschaftliche Organisation – eingehen, die über ihre Kritik hinaus auch Entwürfe des Wahlrechts vorlegten. Und einige von ihnen stehen auch im Zusammenhang mit unserem engeren Thema, der Reform der damaligen Nominierung von Abgeordneten, oder sie können zumindest damit in Verbindung gebracht werden. Wir hielten es für angebracht, in einzelne Kapitel unserer Arbeit eine kurze Zusammenfassung der Biografi en der Autoren der von uns behandelten Entwürfe aufzunehmen. Mit Blick auf ihre theoretischen Leistungen verdienen die Autoren, die drei Budapester Juristen Sándor Berecz, Tihamér Acsay und Árpád Krivoss, dass ihr Andenken in der Jogtörténeti Szemle (Rechtsgeschichtliche Rundschau) gewürdigt wird.