Auszüge aus den Disziplinarverfahren des Königlichen Tafelgerichts zu Budapest (1938–1944)

Autor/innen

  • Boglárka Lilla Schlachta

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-3p46

Abstract

Der Aufsatz untersucht die Disziplinarverfahren gegen Richter auf der Grundlage der im Archiv der Hauptstadt Budapest entdeckten Quellen. Die Fälle, die zwischen 1938 und 1944 vor dem Königlichen Tafelgericht zu Budapest verhandelt wurden, werden nach ihrer theoretischen Bedeutung und Häufigkeit in vier Gruppen eingeteilt: aufsichtsrechtliche Ermittlungen, Verletzung der Dienstpflicht, Verletzung der richterlichen Autorität und Gefährdung derselben sowie Ersatzprivatklage in Disziplinarverfahren. Damals war das Disziplinarverfahren gegen Richter durch das Gesetz Nr. 3 von 1936 geregelt. Eine der Neuerungen dieses Gesetzes bestand darin, dass vor einem Disziplinarverfahren eine Aufsichtsprüfung vorgeschrieben wurde. Eine weitere Neuerung war die stellvertretende Privatanklage. Das Gesetz ließ eine Ersatzprivatklage zu, wenn das Disziplinarvergehen auch eine individuelle Rechtsverletzung zur Folge hatte. Artikel 5 des Gesetzes sieht zwei Kategorien von Disziplinarvergehen vor. Die erste war die fahrlässige und schwerwiegende oder vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten. Die zweite sah vor, dass sich ein Richter eines Disziplinarvergehens schuldig macht, wenn er durch sein Verhalten oder seine Handlungsweise vorsätzlich oder fahrlässig die Autorität seines Amtes (seines Beschäftigungsverhältnisses) schwer beschädigt oder gefährdet. Ich habe die praktische Umsetzung dieser Regelungen analysiert.

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Veröffentlicht

2024-09-19