Die kartellrechtlichen Relevanzen eines Schiedsverfahrens

Autor/innen

  • Norbert Varga

Abstract

In der Zwischenkriegszeit übte die Rechtsentwicklung eine erhebliche Auswirkung auf die Protagonisten des alltäglichen Wirtschaftslebens. Bereits vor Inkrafttreten des Kartellgesetzes beschäftigte sich der Gesetzgeber mit der Problematik der sog. Kartellbewegung und den Regelungsmöglichkeiten des unlauteren Marktverhaltens. Dem erörterten Rechtsfall vom Schiedsgericht gemäß lässt sich feststellen, dass die unlauteren Wirtschaftstätigkeit zu den Marktwettbewerb regelnden Verhalten sehr nahe standen, d.h. zu den unlauteren Markthandlungen der Kartelle. Anhand des Gesetzes Nr. 5 von 1923 lässt sich zusammenfassend sagen, dass der unlauter Wettbewerb ausschließlich nur dann festgestellt wurde, wenn die vom Konkurrenten in Anspruch genommenen Wirtschaftsmittel und die konkurrierenden Zielsetzung gegen die guten Sitten oder gegen die Geschäftsehre verstießen. Im Falle der Kartelle standen schon das öffentliche Interesse und das Gemeinwohl im Mittelpunkt der Beachtung der Kartellaufsichtsbehörde. Das öff entliche Interesse der Aufrechterhaltung eines der ökonomischen Effizienz und der gesellschaftlichen Entwicklung dienenden Marktwettbewerbs sowie das Interesse der die Anforderungen der Geschäftsehre einhaltenden Unternehmen und der Verbraucher erfordert, dass der Staat mit einer rechtlichen Regelung die Transparenz und Freiheit des Wirtschaftswettbewerbs gewährleistet. Der erste Weltkrieg gab einen bedeutsamen Schwung der Ausbildung des Systems und des Mechanismus des staatlichen Eingriffs auf die Ebene der privatrechtlichen Verhältnisse.

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Veröffentlicht

2024-09-19