Der historische Platz des Handelsrechts als eigenständige Disziplin in der ungarischen juristischen Hochschulausbildung
Von der sozialistischen Ära bis zur Gegenwart
Abstract
Das Handelsrecht war eine selbstständige Disziplin des Privatrechts in weiterem Sinne über mehr als zwei Jahrhunderte in ungarischer Rechtsgeschichte. Es war deutlich getrennt von dem allgemeinen Privatrecht nicht nur wegen seinem regulatorischen Kreis, sondern auch in seiner Kodifi kationsmethode: seine bestimmten Teile wurden schon in der Reformzeit, in der 1830/40er Jahre schriftlich geregelt, dann beide seine wichtigsten Bereiche (Gesellschaftsrecht und Handelsgeschäfte) wurden systematisch und vom allgemeinen Privatrecht unabhängig kodifi ziert. Demzufolge erschien Handelsrecht auch in der ungarischen Rechtswissenschaft als ein selbstständiges Gebiet, schon vor den ersten gesetzlichen Regelungen (Gesetze Nr. 15–22 von 1840). Wegen dieser Separation, Wechsels- und Handelsrecht war bis weit in die Nachkriegszeit, als ein eigenständiges Studienfach, von darauf spezialisierten Lehrstühlen an den Universitäten gelehrt.