Innovation und Nachahmung: Konstruktionen von „Nationalität” und „Minderheitenrechten” zwischen 1868 und 2011
Abstract
Die Studie befasst sich mit der Konzeptualisierung der Zielgruppen (d. h. National-, Nationalitäts- und ethnische Gruppen und deren Mitglieder) in den drei Nationalitätsund Minderheitengesetzen von 1868, 1993 und 2011 und untersucht, inwieweit diese Gesetze autonom oder modellhaft sind.
Die Studie ist somit doppelt vergleichend ausgerichtet. Zum einen werden die drei Rechtsnormen im Verhältnis zueinander analysiert, zum anderen im Kontext der ausländischen, internationalen Regelungskonstruktionen.
Die Aussagen der Studie sind: a) alle drei Gesetze sind von grundlegender Bedeutung für das Öff entliches Recht und die Politik; b) alle drei Rechtnormen wurden nach einer lebhaften fachlichen und wissenschaftlichen Debatte angenommen; c) alle drei Gesetze weisen einen schwerwiegenden Kodifi zierungs- und Ordnungsmäßigkeitsmangel auf, der auf konzeptionelle Gründe zurückzuführen ist; d) das zweite (und das darauf folgende dritte) Gesetz verwendete autonome, innovative Lösungen; e) aufgrund der stark unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Situation keine direkte „Wegabhängigkeit“ oder Korrelation zwischen den ersten beiden Gesetzen, die als wichtiges Element des großen öff entlich-rechtlichen „Regimewechsels“ erlassen wurden, nachgewiesen werden kann und das dritte Gesetz als eine Anpassung des zweiten ohne konzeptionelle Änderungen angesehen werden kann.