Der Untersuchungsrichter und die Untersuchung im alten ungarischen Strafverfahren

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2023-1p25

Abstract

ozessen eine maßgebliche Person war. Der Untersuchungsrichter erschien im kodifizierten Recht mit dem Gesetz 33 im Jahr 1896 (nach dem Vorbild des französischen gemischten System Kodex von 1808), die gerichtliche Untersuchung war aber in Ungarn schon auch davor bekannt, während des Feudalismus. Das Rechtsinstitut wurde aber in unserem Land schließlich in 1950 aufgehört, es gibt aber Länder (Frankreich, Belgien), wo der Untersuchungsrichter auch noch heutzutage funktioniert. In meiner Studie gehe ich zunächst die historischen Vorläufe der Entwicklung der Phase von Untersuchungsprozess über, dann werde ich aus Sicht der Untersuchung und des Untersuchungsrichters analysieren, zuerst den im ungarischen feudalen Recht bezeichnenden Prozess, später den im bürgerlichen Zeitalter bezeichnenden Kriminalprozess. Danach werde ich im Detail übersehen, was die Regeln des ersten ungarischen Kodexes bezüglich der Untersuchungsverfahren und des Untersuchungsrichters waren, mit den praktischen Erfahrungen des Zeitalters. Letztlich wurden die wichtigsten rechtswissenschaftlichen Kritiken bezüglich des Untersuchungsrichters und die möglichen Ursachen des Aufhörens des Rechtsinstitutes in Kenntnis gesetzt.

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Veröffentlicht

2023-11-24

Ausgabe

Rubrik

Tanulmány