Eine besondere Art des Eigentumserwerbs
Ein rechtsgeschichtlicher Überblick über die öffentliche Versteigerung mit besonderer Berücksichtigung der ungarischen Aspekte
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2025-3p50Abstract
Wenn man das Wort „Auktion“ hört, denken die meisten wahrscheinlich an einen Raum voller interessierter Menschen in angespannter Atmosphäre, mit einem (Kunst-)Objekt auf einem Podest, konkurrierenden Geboten und einem Hammer in der Hand des Auktionators. Aus rechtlicher Sicht betrachten wir eine Auktion jedoch ganz anders, da es sich nicht nur um ein Forum handelt, in dem Güter den Besitzer wechseln, sondern um eine wesentlich komplexere Konstruktion. Auf der Grundlage der historischen Erfahrungen der letzten zweitausend Jahre kann eine Auktion je nach den Gegebenheiten eines bestimmten Rechtssystems als spezielle Verkaufsform, als Rechtsinstitution oder auch als Erwerbsform auftreten. Darüber hinaus betrachtet die überwiegende Mehrheit der Fachliteratur die öffentliche Versteigerung als ein Rechtsinstrument, das dazu dient, vermögensrechtliche Ansprüche mit Hilfe und unter Mitwirkung der Behörden zu erfüllen. Diese Auffassung lässt sich jedoch weder anhand des geltenden ungarischen Rechts noch anhand der Rechtsgeschichte der öffentlichen Versteigerung begründen. In meiner Studie versuche ich, die wichtigsten Meilensteine in der Geschichte öffentlichen Versteigerung nachzuzeichnen, wobei ich mich darauf konzentriere, wann und in welcher Form in der europäischen Rechtskultur erstmals Versteigerungen unter behördlicher Mitwirkung stattfanden, die als direkte Vorläufer der öffentlichen Versteigerung angesehen werden können, und in welchen Lebenssituationen sie angewendet wurden.

