Horizonte der Ängste

Schichten der Debatte und des Dissenses über die Vereinigung von Buda, Pest und Óbuda

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2025-3p18

Abstract

Das Gesetz XXXVI von 1872, das die Vereinigung der Hauptstadt verkündete, war ein Meilenstein in einem langen Prozess, mit dem der lang erwartete, altersübergreifende Vereinigungsprozess formal abgeschlossen wurde. So sehr der Einigungsakt zu einem mit Spannung erwarteten Ereignis geworden war, so ungewiss war auch der Weg dorthin. Obwohl die Vereinigung der drei Städte von der Nachwelt im Allgemeinen als logisch angesehen wird und ihre Notwendigkeit von den Zeitgenossen, die die Vereinigungsarbeiten durchführten, kaum bestritten wurde, gab es auf dem Weg zur Schaffung von Budapest viele Befürchtungen und Einwände, sowohl hinsichtlich der Bedingungen für die Vereinigung selbst als auch, mehr noch, hinsichtlich der Organisation der Hauptstadt, d.h. der Reform der Stadtverwaltung und der Fragen, die das Verhältnis zwischen der Stadt und der Regierung bestimmten. Obwohl die Situation der Hauptstadt letztlich günstiger war als die ursprünglichen Vorstellungen der Regierung und auch die der anderen städtischen Munizipien, erwiesen sich viele der in der Zeit vor der Vereinigung geäußerten Befürchtungen und Bedenken als real und wurden in der Zeit des Dualismus nur teilweise berücksichtigt.

Autor/innen-Biografie

Balázs Pálvölgyi, Széchenyi István Egyetem, Deák Ferenc Állam- és Jogtudományi Kar, Jogtörténeti Tanszék

Pálvölgyi Balázs PhD, habil. egyetemi docens

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Veröffentlicht

2026-03-06