Wahlrechtliche Fragen in der Hauptstadt zur Zeit der Vereinigung von Budapest

Autor/innen

  • Péter Gerhard Budapest Főváros Levéltára

DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2025-3p1

Abstract

Während im Jahr 1848, bei der Entstehung des modernen politischen und Wahlsystems, noch die Wahlrechtschwelle und die Bewahrung des Wahlrechts der zuvor privilegierten Stände im Mittelpunkt der ungarischen Debatten standen, konzentrierten sich die Diskussionen nach dem Ausgleich von 1867 und der Wiederherstellung des Parlamentarismus bereits auf ein neues, das allgemeine Wahlrecht einschränkendes System: die persönliche politische Vertretung der größten Steuerzahler, also die Einführung des Virilismus. Obwohl die Bürger der ungarischen Hauptstädte Ofen und Pest das Prinzip des Virilismus ablehnten und eine breitere Volksvertretung anstrebten – wie auch das Gesetzesentwurf von Károly Gerlóczy aus dem Jahr 1869 bezeugt –, konnten sie letztlich nur erreichen, dass der Virilismus in einer abgeschwächten Form in Budapest eingeführt wurde. Die Analyse der damaligen Diskurse bestätigt, dass dieses neue Element – ebenso wie die Beibehaltung der Wahlrechtschwelle und der offenen Abstimmung – tatsächlich nur ein machttechnisches Instrument in den Händen der jeweils Herrschenden war. Aus den damaligen Debatten ging auch hervor, dass die Erweiterung des Wahlrechts und die Kritik am in anderen Selbstverwaltungseinheiten eingeführten Virilismus für die bürgerlichen Schichten der Hauptstadt selbst nicht wirklich wichtig waren, sondern eher für die parlamentarische Opposition, besonders deren radikale linke Flügel.

Autor/innen-Biografie

Péter Gerhard, Budapest Főváros Levéltára

Gerhard Péter PhD, főlevéltáros, osztályvezető

Downloads

Veröffentlicht

2026-03-06