Zur Geschichte der Kodifizierungsmodelle
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2025-1p80Abstract
Die Kodifizierung war ein spätes Phänomen in der Geschichte des ungarischen Strafrechts. Die Notwendigkeit, das Rechtssystem und die Gerichtsorganisation zu reformieren, bestand bereits im 17. Jahrhundert, aber die Bestrebungen des habsburgischen Absolutismus und die verfassungsrechtlichen Forderungen der ungarischen Orden standen im Widerspruch zueinander. Auch der aufgeklärte Absolutismus war nicht für eine eigenständige ungarische Gesetzgebung. Auch das Verhältnis zwischen dem Gesetzesrecht und dem Gewohnheitsrecht, das es korrigierte und untergräbt, war widersprüchlich. Der erste unabhängige ungarische Gesetzesentwurf wurde schließlich 1795 fertiggestellt. Der nächste Gesetzesentwurf musste bis 1843 warten. Das erste Strafgesetzbuch wurde schließlich 1878 vom Landtag verabschiedet. Alle drei Werke wurden von den neuesten europäischen wissenschaftlichen Erkenntnissen beeinflusst. In allen drei Fällen dienten die bestehenden Strafgesetze des Kontinents als Vorbild. Aber die Autoren aller drei Entwürfe haben dies mit einer sorgfältigen Anpassung und mit großem Respekt für die ungarischen Traditionen getan.

