Amerikanische und westeuropäische Lehren für die Souveränität der ungarischen Rechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert

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DOI:

https://doi.org/10.55051/JTSZ2025-1p12

Abstract

In diesem Beitrag werden Forschungsergebnisse im Rahmen der Forschungsgruppe zur rechtlichen Souveränität vorgestellt. Die Arbeit stützt sich auf drei Hauptsäulen: die Untersuchung westlicher Staatsmodelle, die Rolle des geschriebenen und ungeschriebenen Rechts und die Transformation der Beziehung zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Volk aus verfassungsrechtlicher Sicht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kenntnis des amerikanischen Konstitutionalismus für die Untersuchung der ungarischen Staats- und Rechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert äußerst lehrreich ist, und dass auch andere westeuropäische Modelle (hier vor allem das belgische und in geringerem Maße das norwegische Modell) Erfahrungen und Informationen geliefert haben. Die ungarische Verfassungsentwicklung weist zwar viele Ähnlichkeiten mit westlichen Modellen auf, hat aber ihre eigene Form gefunden. Die Flexibilität der historischen Verfassung ermöglichte die Wiederherstellung der verfassungsrechtlichen Ordnung nach ihrer Aussetzung, zusammen mit dem feierlichen Legitimationsakt des Staatsoberhauptes, der Krönung des Königs im Jahr 1867. Grundsätzlich gilt, dass sog. Bottom-Up-Reformen immer und überall erfolgreicher und nachhaltiger waren als die sog. Top-Down-Veränderungen, aber der Erfolg echter Innovationen erforderte innenpolitische Kooperation, die in der Geschichte der ungarischen Entwicklung an mehreren Stellen fehlte. Dementsprechend ist es auch richtig, dass die ungarische Rechtsentwicklung in erster Linie durch nationale Besonderheiten und nicht durch die geografische Lage oder den westlichen Einfluss geschweige denn Druck bestimmt wurde.

Autor/innen-Biografie

Judit Beke-Martos, Zentrum für Internationales Ruhr-Universität Bochum, Jogi Kar

Beke-Martos Judit PhD

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Veröffentlicht

2025-09-02