Die Pragmatica Sanctio und die ungarische Ständeordnung
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2024-4p55Abstract
Zwar lässt sich argumentieren, dass die Pragmatische Sanktion eher mit dem Jahr 1722 als mit 1723 in Verbindung gebracht werden sollte. Dennoch darf die Bedeutung der Parlamentsakte 1 und 2 von 1723 für die Stände des Königreichs Ungarn nicht unterschätzt werden. Dieser Akt besaß symbolischen Charakter und bestätigte die Angemessenheit der Habsburgischen Politik gegenüber Ungarn, die 1711 eingeleitet wurde. Dieser Kompromiss stellte den Dualismus von König und Ständen wieder her, indem er dem Landtag das Privileg der Steuerbewilligung zusprach, der landbesitzenden Adelsschicht Steuerimmunität gewährte, den Komitaten das Monopol der lokalen und regionalen Verwaltung sicherte und der adeligen Elite weitgehende Partizipation in der landesweiten Verwaltung und Justiz verschaffte.

