Das Rechtsinstitut der Tatmehrheit im 19. Jahrhundert
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2024-2p68Abstract
In der Studie werden die Regulierung des Csemegi-Kodex in Bezug auf die Tateinheit sowie die damaligen Standpunkte der Fachliteratur unter Einbeziehung einiger Rechtsfälle vorgestellt. Im 19. Jahrhundert hatten Juristen eine andere Einstellung und Kenntnis über die Tateinheit. Die untersuchten Abschnitte des Csemegi-Kodex basierten auf den deutschen Bestimmungen, wurden aber mit geringfügigen Abweichungen in das ungarische Recht übernommen. Dies führte in der Praxis zu zahlreichen Problemen und Widersprüchen, da der vom Gesetz geschaffene Begriff der Tateinheit vollständig in den weit gefassten Begriff der Tatmehrheit passte. Diese Abweichungen hatten jedoch auch Auswirkungen auf die spätere Entwicklung des Rechtsinstituts. In der Studie können wir Antworten auf die Frage finden, welche praktischen Probleme in Ungarn durch die im Wesentlichen als Einheit behandelte Tateinheit verursacht wurden und welche die berühmtesten Fälle des 19. Jahrhunderts waren, die Fragen der Tateinheit aufwarfen.

