Die Reaktion des englischen und französischen (Privat-)Rechts auf feindliche Personen im Ersten Weltkrieg
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2024-2p23Abstract
In der Studie werden die Lösungen vorgestellt, die die Westmächte Großbritannien und Frankreich während des Ersten Weltkriegs in Bezug auf Bürger und Unternehmen anwandten, die aus den „feindlichen“ Ländern stammten und auf dem Territorium dieser zwei Länder lebten oder mit ihnen Handelsbeziehungen unterhielten. Der Erste Weltkrieg erschütterte sowohl die beiden westlichen Regierungen als auch die Öffentlichkeit und die Presse dort und löste eine deutliche Abneigung gegenüber den Zentralmächten aus. Die ersten Maßnahmen versuchten festzustellen, wer zur Kategorie „Feind“ gehörte und was mit ihnen geschehen sollte. Für Privatpersonen schien in dieser Situation die Internierung die beste Lösung zu sein. Allerdings versuchte man, nicht nur gegen natürliche Personen, sondern auch gegen ausländische und feindliche juristische Personen vorzugehen. Die Definition dieser Gruppen erwies sich jedoch aus zwei Gründen als äußerst schwierige Aufgabe. Erstens war nicht klar, wann eine juristische Person als zu einer bestimmten Nation zugehörig galt, und zweitens hingen militärische Bemühungen oft von der Hilfe dieser feindlichen Ausländer ab. Juristische (und natürliche) Personen, die als feindliche Ausländer angesehen wurden, sollten nach eigenem Ermessen und im nationalen Interesse aus der Wirtschaft des Landes verdrängt werden.

