Alkotmányszöveg és értelmező precedens az alkotmánybíráskodásban

Autor/innen

  • Béla Pokol

DOI:

https://doi.org/10.59558/jesz.2015.1.88

Schlagworte:

Verfassungsgerichtsbarkeit, Präzedenzfall, Rechtssicherheit, Stare decisis, Verfassungstext

Abstract

Diese Studie untersucht die Natur der Verfassungsgerichte als Präzedenzgerichte, den Ermessensspielraum der Verfassungsrichter sowie das Verhältnis zwischen Verfassungstext und Präzedenzfällen in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Es wird zwischen vertikaler und horizontaler Präzedenzbindung unterschieden, wobei hervorgehoben wird, dass untergeordnete Gerichte an die Entscheidungen übergeordneter Gerichte gebunden sind, während auf höchster Ebene die Bindung lockerer ist und die Möglichkeit einer Abweichung immer offen bleibt. Der Autor stellt anhand der Praxis der Vereinigten Staaten drei Grade der Präzedenzbindung vor: die mildere, die mittlere und die präzedenzfreundlichste Position. Nach dem milderen Ansatz ist ein Präzedenzfall nur bei offenen Verfassungsbestimmungen zulässig, und der Verfassungstext hat stets Vorrang. Die Befürworter einer stärkeren Bindung argumentieren, dass eine bloße Fehlerhaftigkeit für die Aufhebung eines Präzedenzfalls nicht ausreicht; dieser muss auch Rechtsunsicherheit oder andere Schäden verursachen. Die präzedenzfreundlichsten Positionen akzeptieren das Common-Law-Konzept, bei dem Präzedenzfälle dem geschriebenen Verfassungstext überlegen sein können. Die Studie behandelt auch den Einfluss der politischen Wertvorstellungen von Verfassungsrichtern auf ihr Verhältnis zu Präzedenzfällen, insbesondere den amerikanischen liberalen/konservativen Interpretations „Dreh“. Schließlich analysiert sie die Nähe/Distanz von Präzedenzentscheidungen zum Verfassungstext und weist darauf hin, dass Entscheidungen, die vom Verfassungstext abweichen, eine geringere Bindungswirkung haben, insbesondere bei europäischen Verfassungsgerichten, wo das deutsche Modell ein starkes Abweichen vom Text zeigt.      

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Veröffentlicht

2015-04-15