Neutrális vagy teátrális? A netes semlegesség rövid európai története
DOI:
https://doi.org/10.59558/jesz.2015.1.77Schlagworte:
Netzneutralität, Internetdienstanbieter, Verkehrsmanagement, Europäische Union, RegulierungAbstract
Die Studie untersucht das Konzept der Netzneutralität und die damit verbundenen europäischen Regulierungsbemühungen, mit besonderem Augenmerk auf Probleme, die Nutzer und Inhaltsanbieter betreffen. Der Autor, László Németh, definiert die Essenz des 2003 von Tim Wu eingeführten Konzepts als das Prinzip, dass alle Datenpakete im Internet gleichberechtigt und ohne Diskriminierung übertragen werden sollten. Der Artikel zeigt anhand konkreter europäischer Rechtsfälle (Blockierung von Skype in Deutschland, Einschränkung von Viber in mehreren Ländern, die Praktiken der niederländischen KPN und der französischen Orange), wie Internetdienstanbieter (ISPs) dieses Prinzip verletzen, beispielsweise durch die Einschränkung von VoIP-Anwendungen oder die Priorisierung von Verkehr gegen finanzielle Vorteile. Die Studie analysiert detailliert die niederländischen und slowenischen Netzneutralitätsregelungen, die weltweit als erste gesetzlich verankert wurden, und vergleicht deren Inhalt und Ausnahmeregelungen. Der zentrale Teil der Arbeit ist die Darstellung des widersprüchlichen Regulierungsprozesses auf Ebene der Europäischen Union. Der Autor verfolgt die Entwicklung der Position von Kommissarin Neelie Kroes von vollständiger Neutralität hin zur Akzeptanz eines „Zwei-Klassen-Internets“ und erörtert ausführlich die Debatten um das „Connected Continent“-Paket. Es wird gezeigt, wie das Europäische Parlament – unter dem Druck der Zivilgesellschaft – im April 2014 für eine strenge Netzneutralitätsregelung stimmte, die jede Form von Diskriminierung verbietet. Im Gegensatz dazu würde der jüngste Vorschlag des Rates erneut potenziell diskriminierende Vereinbarungen über die Dienstqualität zulassen. Die Schlussfolgerung ist, dass, obwohl Fortschritte erzielt wurden, das Thema Netzneutralität auf europäischer Ebene noch lange nicht gelöst ist, der Prozess sich zu einer „Seifenoper“ entwickelt hat und sein endgültiger Ausgang ungewiss ist.