Az új választójogi szabályozás – egy választást követően
DOI:
https://doi.org/10.59558/jesz.2015.1.30Schlagworte:
Wahlsystem, Grundgesetz, Nationalitätenvertretung, Wahlrecht für Auslandsungarn, ZweikammerparlamentAbstract
Die Studie analysiert die Änderungen des ungarischen parlamentarischen Wahlsystems, die durch das Grundgesetz von 2011 und das neue Wahlgesetz (Vjt.) eingeführt wurden, basierend auf den Erfahrungen einer Wahl. Die Autoren stellen die Neuerungen des Grundgesetzes zum Wahlrecht vor, wie die Ausweitung des Wahlrechts auf Auslandsungarn, die Änderung der Regeln für den Ausschluss vom Wahlrecht (Einführung richterlichen Ermessens) und die Reduzierung der Parlamentsgröße auf 199 Mitglieder. Sie untersuchen detailliert das neue, einstufige, gemischte Wahlsystem. In diesem Rahmen werden 106 Abgeordnete in Einzelwahlkreisen (nach dem relativen Mehrheitsprinzip) und 93 über nationale Listen (Partei- oder Nationalitätenlisten, kompensiert durch Reststimmen) gewählt. Der Artikel analysiert kritisch die potenziellen Auswirkungen des neuen Systems: die Legitimitätsprobleme des einstufigen, relativen Mehrheitssystems (die Bildung von Repräsentation bei geringer Unterstützung) und die allgemeine Tendenz des Systems, große Parteien zu begünstigen und die Machtkonzentration zu stärken (eine einzige nationale Liste, d'Hont-Verfahren). Ein separates Kapitel befasst sich mit den neuen Regeln für die parlamentarische Vertretung von Nationalitäten, den Nationalitätenlisten und der Institution der Vorzugsqoute. Anhand einer Modellrechnung zeigen die Autoren auf, dass auch nach den geltenden Vorschriften nur die bevölkerungsreichsten Nationalitäten eine realistische Chance haben, ein Mandat zu erhalten, was die Frage der Gleichheit der Nationalitäten aufwirft. Ähnlich kritisch ist die Analyse des begrenzten (nur Listen-)Wahlrechts der Auslandsungarn, das nach Ansicht der Autoren gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstößt. Im de-lege-ferenda-Teil schlagen die Autoren die Schaffung eines Zweikammerparlaments vor, in dem das Oberhaus ein angemessenes Forum für die proportionale und dogmatisch saubere Vertretung von Nationalitäten und Auslandsungarn bieten könnte, um die Legitimität der Legislative und die Gewaltenteilung zu stärken.