Die Gliederung des Rechtssystems und derer Instituten, ebenso derer Ordnung im Spiegel der Zusamenhängen

Autor/innen

  • Tamás Prugberger

DOI:

https://doi.org/10.59558/jesz.2024.4.93

Schlagworte:

Naturrecht, Positivsrecht, Prozessualrecht, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Wirtschafts-, und Handelsrecht, Gemischtes Fachrecht

Abstract

In diesem rechtstheoretischen Artikel beschäftigt sich der Verfasser zuerst mit dem Verhältnis
des Naturrechts und des Positivrechts. In diesem Aspekt ist es erklährt, wie wurde
rechtsgeschichtlich von der Uhrzeit das Privatrecht durch den religiösischen Glauben, und die
Moral, ebenso das Naturrecht, und durch das Naturrecht, und auf Grund des Naturrechts und
der Gesellschaftspraxis entwickelt. In dieser Erklährung ist es auch gezeigt, daß es ein
Unterschied zwischen dem Materialrecht und Prozessualrecht in dieser Hauptgliederung des
Positivsrechts gibt. Es ist in beiden dargestellt, das Recht spaltet sich auf Öffentliches Recht
und Privatrecht. Weiter ist es dargestellt, wie gliedert sich das Öffentliches Recht weiter auf
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, und das Privatsrecht auf Bürgerrecht, Handelsrecht, Arbeis-,
und Sozialrecht, genauso wie das Öffentliches Recht wie wirkt einen Einfluß auf das
Privatrecht, und umgekehrt das Privatrecht auf das Öffentliches Recht. Dadurch ist es binnen
den Hauptrechtszweigen vorgeführt, wie die einige Rechtsinstituten aufeinander binnen und
außen in ihrem Rechtszweig wirken können.

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Veröffentlicht

2025-02-19