Überlegungen zur Doktrin des parens patriae im Hinblick auf die Grenzen der staatlichen Intervention
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-2p32Abstract
Die Doktrin des parens patriae geht auf einen Rechtsgrundsatz zurück, der sich in der mittelalterlichen englischen Monarchie entwickelt hat und im 19. Jahrhundert zum Bezugspunkt für staatliche Interventionen zugunsten jugendlicher Straftäter in den Vereinigten Staaten von Amerika wurde. Die Grenzen der Anwendbarkeit dieses Grundsatzes sind nicht klar, da sein Inhalt weder durch Rechtsvorschriften noch durch Präzedenzfälle genau defi niert ist, so dass er in Fällen, in denen seine Anwendung gerechtfertigt ist, der zuständigen Behörde oder Person einen Ermessensspielraum mit der Möglichkeit einer expansiven Auslegung einräumt. Bei der Ausübung der elterlichen Gewalt sah und sieht sich der Staat regelmäßig mit dem Vorwurf konfrontiert, dass die Ausübung dieser Befugnis einige verfassungsmäßige Rechte des Kindes oder der Eltern verletzt oder einschränkt. Dies ergibt sich aus der Eigenschaft des Staates, einen Eingriff vorzunehmen, der aus der Sicht des Einzelnen zwangsläufi g eine gewisse Einschränkung der Freiheit im absoluten Sinne mit sich bringt.