Der erste ungarische Gesetzentwurf über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
DOI:
https://doi.org/10.55051/JTSZ2022-3p26Abstract
Wie es weithin bekannt ist, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde erstmals in 1892 in Deutschland eingeführt, als eine neue Unternehmensform, welche die Vorteile der Aktiengesellschaft mit den Vorzügen der Personengesellschaften verbindet. Der neue deutsche Rechtsakt, der unter dem gebräuchlichen Namen als „GmbH-Gesetz“ bezeichnet wird, wurde bald in ganz Europa bekannt. Erstmals in Ungarn wurde es vom Rechtsanwalt Ármin Neumann auf der Plenarsitzung des Ungarischen Juristenvereins am 29. Oktober 1892 ausführlich beschrieben. Der erste Entwurf für einen ungarischen GmbH-Gesetz wurde, auf Antrag des Ungarischen Industrieverbands, von einem anderen Rechtsanwalt, Dávid Pap in 1905 erarbeitet. Dieser interessante Entwurf basierte in vieler Hinsicht auf die originelle Idee vom „GmbH-Vater“ Wilhelm von Oechelhäuser: im Interesse der Gläubiger wollte auch Pap eher eine Gesellschaftsform ähnlich der Offenen Handelsgesellschaft als eine „kleine Aktiengesellschaft” einführen. Der vorliegende Aufsatz beabsichtigt diesen weniger bekannten ungarischen Gesetzesvorschlag vorzulegen.