Organe der Rechtspfl ege in den Marktfl ecken der türkischen Herrschaft

Autor/innen

  • Tibor Iványosi-Szabó

Abstract

Von 1541 ist die Einheit der ungarischen Rechtspfl ege vergeht. Obwohl die türkische Herrschaft hat seine Ortsorganisation schnell ausgebaut, zwar die ungarische Verwaltung hat weitergelebt. Zwischen Donau und Theiss haben in der Rechtspflege drei Körperschaften fungiert. Außer Ortsräten der Marktfl ecken sind die Arbeiten des Gerichts sogenannt drei Städten (Cegléd, Kőrös und Kecskemét), und „convocatus arbiter Gerichts” sehr wichtig geworden.

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Veröffentlicht

2024-09-16